EU will ganz massiv gegen Musik- und Filmklau im Internet angehen. Raubkopierer müssen mit einer Sperrung ihres Zugangs zum Netz rechnen. Jedoch möchte Brüssel Details den Mitgliedsstaaten überlassen.
Wenn jemand gegen den Verstoß des Urheberrechts aufgefallen ist, muss zunächst dieser mindestens zweimal abgemahnt werden. Danach darf die Sperrung des Datennetzes durch die Strafverfolgungsämter eingeleitet werden. Seit der Reform des Urheberrechtes vor 2 Jahren hat ein Raubkopierer nebenbei auch noch mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Hierzu soll noch ein richterlicher Beschluss in Kraft treten. Allerdings ist noch im Gesetzestext ein Hinweis auf ein "gerechtes Verfahren" enthalten. Damit ist gemeint, dass eine Netzsperre erst nach einem Verfahren mit Anhörung verhängt werden darf, so die FDP Europa Politikerin Silvana Koch-Mehrin.
Frankreich hatte von den europäischen Partnern gefordert, dass die Internetverbindungen ganz einfach von den Fahndungsbehörden gekappt werden können, ohne dass sich Betroffene mit Rechtsmitteln dagegen wehren können.
Bisher unklar ist noch, ob die neuen Maßnahmen, die 2010 in Kraft treten sollen, auch grenzüberschreitend wirksam sind. Wenn also ein deutscher Internet-User Musik oder Filme von einem französischen Anbieter herunterlädt und auffliegt, kann er auch in diesem Lande vom Netz ausgesperrt werden.
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